Sie kennen das sicher alle. Sie haben das Vorspiel Ihrer Klasse auf Video aufgenommen, um hinterher jeden Beitrag mit dem jeweiligen Kind zusammen anzusehen und zu besprechen. Sich selbst im Video spielen zu sehen und zu hören ist für junge Musiker oft sehr lehrreich. Schülerin Lena hat beim Vorspiel besonders schön gespielt. Sie sind stolz darauf und möchten diesen Beitrag gerne auf Ihrer Facebook-Seite veröffentlichen. Oder: Ihr Schüler Paul hat ein besonderes spieltechnisches Problem. Nach mehreren Übungen konnte das Problem nicht gelöst werden. Jetzt sind Sie mit Ihrem Latein am Ende. Vielleicht kann ein Kollege oder eine Kollegin helfen? Sie filmen Paul und stellen das Video mit der Frage um Rat in ein Violin-Forum.
Einwilligung einholen
Wenn Sie planen, ein Video mit Schülern irgendwo im Internet zu posten, ist es heutzutage unbedingt erforderlich, die Einwilligung des Schülers und beider Elternteile einzuholen, und zwar schriftlich. Das ist aus Datenschutzgründen so vorgegeben, und das ist auch gut so. Sie möchten ja wahrscheinlich auch nicht, dass irgendjemand Sie bei irgendeinem Anlass oder einer Tätigkeit filmt und das Video dann ins Internet stellt. Das würde gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.
Fragen, die Sie sich stellen sollten
Selbst wenn Sie die schriftliche Einwilligung aller Beteiligten haben, gibt es noch einige Fragen, die Sie bedenken sollten, bevor Sie ein Video Ihrer Schüler im Internet posten.
- Wie fühlt sich das Kind dabei? Stellen Sie sich vor, Sie würden ein Video von sich selbst im Internet finden, bei dem Sie mit irgendeinem Problem kämpfen. Der Text des Posters unter dem Video: Bitte um Kritik und Ratschläge. Wie würden Sie sich fühlen?
- Auch wenn Sie eine Einwilligung haben: Möchte das Kind wirklich, dass Sie das Video posten? Und die Eltern? Wie fühlt sich das Kind in zwei Jahren, wenn es das Video sieht? Oder in 10 Jahren?
Öffentliche Veranstaltungen
Bei öffentlichen Veranstaltungen werden oft Aufnahmen gemacht, was aber bereits im Vorfeld kommuniziert wird und deren Nutzung mit Unterschrift erlaubt werden muss, wenn man an der besagten Veranstaltung teilnehmen will.
Anders bei Unterrichtssituationen oder kleinere Vorspielen, die nicht unbedingt als öffentlich gelten. Oft filmen da auch Eltern oder Großeltern. Auch diesen muss kommuniziert werden, dass diese Videos nicht einfach im Internet gepostet werden dürfen. Es ist heutzutage tatsächlich wichtig, die Privatsphäre – besonders jene der Kinder – zu schützen. Wir alle wissen, wenn erst einmal etwas im Internet gepostet ist, kann man es nur ganz schwer oder gar nicht mehr löschen.
Videos von Schülern posten?
Wie denken Sie darüber? Haben Sie selber schon Schülervideos gepostet? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Mit welchem Ziel? Ihre Meinung zu diesem Thema würde mich sehr interessieren.
Herzlichst,
Ihre Andrea Holzer-Rhomberg